„Wenn Dir jemand wirklich zuhört, ohne dich zu verurteilen, ohne dass er den Versuch macht, die Verantwortung für Dich zu übernehmen oder Dich nach seinen Mustern zu formen – dann fühlt sich das verdammt gut an. Jedes Mal, wenn mir zugehört wird und ich verstanden werde, kann ich meine Welt mit neuen Augen sehen und weiterkommen. Es ist erstaunlich, wie scheinbar unlösbare Dinge doch zu bewältigen sind, wenn jemand zuhört.“
– Carl Rogers
Die von Carl Rogers (1902 – 1987) begründete Person- bzw. Klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie ist eine staatlich anerkannte Form der Psychotherapie. Sie geht davon aus, dass eine therapeutische Haltung von Einfühlsamkeit, unbedingter Wertschätzung und Aufrichtigkeit seelisches Wachstum wesentlich fördert und einen positiven Umgang mit Krisen oder Kränkungen ermöglicht.
Person to Person
Als authentische Dialogpartnerin begleite ich Sie in Ihrem Erleben im Hier und Jetzt auf der Suche nach der persönlichen Bedeutung dieses Erlebens, damit Sie wieder Zugang zu Ihren eigenen Qualitäten finden, ihnen Ausdruck verleihen und als Person reifen.
with my clients?
Frequently Asked Questions
Eine psychotherapeutische Behandlung kann dann hilfreich sein, wenn Sie seelische Leidenszustände und Probleme allein oder mit der Hilfe von Freunden nicht mehr bewältigen können. Wenn diese Probleme immer wieder auftreten, kann das ein Zeichen dafür sein, dass ein ungelöster innerer Konflikt dahintersteht.
Eine Psychotherapie kann – unabhängig von einer allenfalls notwendigen ärztlichen Behandlung – bei folgenden Problemen sinnvoll sein (Quelle: Gerhard Stumm: „Handbuch für Psychotherapie und psychosoziale Einrichtungen“):
- Ängste, die Ihre Lebensqualität einschränken
- Belastende Zwangsgedanken und Zwangshandlungen wie z. B. immer wiederkehrende Gedanken, den Drang, sich immer wieder zu waschen, zuzusperren usw.
- Depressionen
- Süchte wie z. B. Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Essen, Spielen, Drogen usw.
- Psychosomatische Erkrankungen, also Krankheiten, die mit ungelösten und belastenden psychischen Problemen zusammenhängen. Das können z. B. Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre, entzündliche Darmerkrankungen, Migräne, Magersucht, Fettsucht, Ess- und Brechsucht, Asthma bronchiale, Bluthochdruck und Allergien sein.
- Funktionelle Störungen, das sind häufig wiederkehrende körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben, wie z. B. Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, sexuelle Probleme, Atemnot, Herzbeschwerden und Verspannungen. Diese Symptome können aber auch durch eine körperliche Erkrankung hervorgerufen werden.
- Belastende Lebenssituationen und Lebenskrisen wie z. B. bei schweren oder chronischen Erkrankungen, bei einer Behinderung, beim Verlust von Partnern, Kindern oder Eltern oder auch beim Verlust des Arbeitsplatzes
- Probleme und Krisen in der Partnerschaft und in der Familie wie z. B. sexuelle Probleme, nicht mehr miteinander reden können, Trennung und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern
Wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht: Psychotherapie kann in jedem Lebensalter hilfreich sein.
Ob eine Psychotherapie eine sinnvolle Behandlung bei einem Problem darstellt, und ob auch andere Berufsgruppen – wie z. B. Ärzte, Ärztinnen oder klinische Psychologen, klinische Psychologinnen – konsultiert werden sollen, wird insbesondere im Rahmen des Erstgesprächs mit der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten geklärt.
Erstgespräch kostenlos / Folgetermin (Einzelgespräch): € 90
Kosten für Paar-oder Familiengespräche auf Anfrage.
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11) haben Sie die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen. Sie erhalten von ÖGK (vormals GKK) € 31,50 pro Sitzung; BVAEB (vormals BVA- u. VAEB-Versicherte) €42,40 und SVS (vormals SVA- u. SVB-Versicherte) €45,00 pro Sitzung zurück. Wenn Sie bei einer anderen Versicherung sind, klären Sie mit Ihrer Versicherung, wie hoch der Kostenzuschuss für Psychotherapie ist. Um die Formalitäten für die Rückerstattung kümmern wir uns im Laufe der ersten 10 Einheiten gemeinsam.
Die Finanzierung einer Psychotherapie stellt mitunter eine große Herausforderung dar, bei begründetem Anlass ist es mir möglich, Sozialtarife anzubieten. Bitte fragen Sie einfach nach, ob es freie Plätze gibt.
§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.
Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.
Wenn Sie einen Termin absagen müssen, ist dies 24 Stunden vorher kostenfrei möglich.
Zu meiner Person
Als Psychotherapeutin begleite ich Menschen dabei, sich selber zu entdecken und zu entfalten. Ich achte darauf, genau zuzuhören, präsent zu sein, mich selber zu reflektieren und weiterzubilden, um eine kompetente Hilfestellung geben zu können.
Jennifer Weidinger
Personzentrierte Psychotherapeutin
Adresse
Gumpendorfer Straße 131/001 1060 Wien
Kontakt
+43 660 22 02 125
praxis@jenniferweidinger.at